Informationen zur EU-Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH
Als Händler und Importeur von Erzeugnissen (Schrauben, Muttern, Kleinteile, etc.) nehmen wir unsere Verpflichtungen aus der REACH-VO ernst und informieren Sie hiermit über den aktuellen Stand.
Für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß der Kandidatenliste mit > 0,1 Massenprozent enthalten, besteht nach Art. 33 die Pflicht, innerhalb der Lieferkette darüber zu informieren. In diesem Zusammenhang fordern wir unserer Vorlieferanten regelmäßig dazu auf, uns diese Informationen breitzustellen.
Die Kandidatenliste enthält u. a. folgende für Verbindungs- und Maschinenelemente relevanten Stoffe:
Chromtrioxid (Chrom(VI)oxid oder Chromtrioxid)
Dieser Stoff ist in Gelb-, Schwarz- und Olivchromatierungen als auch in der Zinklamellenbeschichtung Dacromet enthalten, jedoch mit einem Anteil deutlich ≤ 0,1 Massenprozent des Erzeugnisses. Insofern besteht hierfür keine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette
Blei (CAS-Nr. 7439-92-1; EG-Nr. 231-100-4)
Blei kann mit > 0,1 Massenprozent als Legierungselement in Maschinenelementen in folgenden Festigkeitsklassen bzw. Werkstoffen vorkommen:
- Festigkeitsklassen: 4.6, 4.8, 5.8, 6.8, 04, 4, 5, 6, 14H, 17H, 22H, 33H
- Automatenstahl
- Kupferlegierungen (z.B. Messing, Bronze)
- Aluminiumlegierungen
Die Einstufung von Blei als reproduktionstoxisch bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. Die potenziell toxischen Eigenschaften von Blei sind seit Jahren bekannt und müssen in Abhängigkeit von der Verwendung entsprechend berücksichtigt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu Verfügung.
Huke Verbindungstechnik GmbH
Michael Huke